Seitens Ihrer privaten Krankenvoll-, Zusatzversicherung oder Beihilfe besteht im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen / Beihilfebestimmungen eine prozentuale Leistungszusage für die Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungen bei Krankheit oder Unfallfolgen.
Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei und
unabhängig, die Erstattungsbeiträge der Leistungsträger bewegen sich
jedoch überwiegend innerhalb der Rahmenbeträge des
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), je nach Versicherung
und Tarif kann der Betrag stark variieren.
Bedenken Sie bitte, dass es somit für Sie zu Eigenleistungen kommen kann.
Mein Honorar berechne ich nach Zeitaufwand:
Erstbesprechung ca. 90 Min - 2 Stunden = 135 €
jede weitere Behandlung pro Stunde = 90 €
oder 30 Min. = 45 €
Bitte sprechen Sie mich offen auf Preisvergünstigungen für Privat-Zahler,
Studenten, o.ä an, aus meiner Sicht sollte es jedem möglich sein,
seine Gesundheit zu unterstützen! Wir finden gemeinsam einen Weg!
Ich behalte mir vor, meine Abrechnungen eventuell an eine
Abrechnungsstelle abzutreten.